Erinnerung: Während der Schonzeit von Hecht und Zander (15.02.-15.05.) ist jegliches Angeln zu unterlassen, das unter üblichen Umständen dazu führen kann, dass diese Fische beißen. Das heißt, dass in dieser Zeit das Fischen auf beispielsweise Barsche (oder Forellen) nur mit Wurm oder ähnlichen Ködern erlaubt ist. Die Verwendung von anderen Kunst- oder Naturködern, die auch den Hecht oder Zander in deren Schonzeit unter üblichen Umständen zum Anbiss verleiten könnte, ist untersagt. Dies betrifft auch den Einsatz von Spoons (u.ä. kleine Blinker), Miniwobblern, kleinen Spinnern etc.
Zu den Arbeitseinsätzen: Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor den Arbeitseinsätzen bei Daniel Noé (danielnoo@gmx.de / 0176 812 99 181) an, damit die Arbeiten und die Verpflegung entsprechend geplant/organisiert werden können. Vielen Dank.