Auf den beiden Unterseiten Seen und Fließgewässer stellen wir Ihnen unsere Vereinsgewässer vor. Bitte beachten Sie unbedingt auch die aktuelle Rechtsverordnung über die Benutzung des Nimburger Baggersees sowie die Informationen zur Schadstoffbelastung des Waldsees.
Zum Angeln an unseren Vereinsgewässern sind nur aktive Mitglieder des Angelsportvereins Teningen berechtigt, die im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeins (oder Jugendfischereischeins) sowie einer Angelerlaubniskarte für das jeweilige Jahr sind. Für unsere Gewässer können keine Gast-/Tageskarten erworben werden.