05. Dezember 1959 – Gründungsversammlung im Gasthaus „Adler“ in Teningen
16. Januar 1960 – 1. Generalversammlung im Gasthaus zur Krone, die Satzung des Vereins wurde besprochen, erste Wahl des Vorstandes
22. Mai 1974 – Neufassung der Satzung durch Beschluss der Mitgliederversammlung
21. Januar 1984 – Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft), in § 10 (Mitgliedsbeitrag), in § 11 (Ausübung des Fischereirechts), in § 13 (Vorstand) und § 18 (Rechtswirksamkeit) durch Beschluss der Mitgliederversammlung
1985 – 25-jähriges Vereinsjubiläum mit Festakt am See
1990 – 30-jähriges Vereinsjubiläum mit Festakt am See
Erinnerung: Während der Schonzeit von Hecht und Zander (15.02.-15.05.) ist jegliches Angeln zu unterlassen, das unter üblichen Umständen dazu führen kann, dass diese Fische beißen. Das heißt, dass in dieser Zeit das Fischen auf beispielsweise Barsche (oder Forellen) nur mit Wurm oder ähnlichen Ködern erlaubt ist. Die Verwendung von anderen Kunst- oder Naturködern, die auch den Hecht oder Zander in deren Schonzeit unter üblichen Umständen zum Anbiss verleiten könnte, ist untersagt. Dies betrifft auch den Einsatz von Spoons (u.ä. kleine Blinker), Miniwobblern, kleinen Spinnern etc.
Zu den Arbeitseinsätzen: Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor den Arbeitseinsätzen bei Daniel Noé (danielnoo@gmx.de / 0176 812 99 181) an, damit die Arbeiten und die Verpflegung entsprechend geplant/organisiert werden können. Vielen Dank.